Internet World: Zahlungslösung von heidelpay erlaubt komfortable und absolut sichere Kreditkartenzahlungen trotz starker Authentifizierung

Die Heidelberger Payment GmbH, kurz: heidelpay, ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenes und beaufsichtigtes Zahlungsinstitut für alle gängigen Zahlungsverfahren im Internet (www.heidelpay.de), präsentiert auf der Internet World (1. und 2. März 2016; Messe München; Halle B6, Stand A 052) ihre neue Lösung für Kreditkartenzahlungen. Im Zuge der EBA-Leitlinien zur Sicherheit von Onlinezahlungen, die auf den SecuRe Pay-Empfehlungen basieren, hat die BaFin neue Vorgaben für Internetzahlungen in Form der MaSI (Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen) erlassen: Bei Transaktionen per Kreditkarte müssen sich Onlineshopper zukünftig stärker als bisher authentifizieren, etwa indem sie zusätzlich ein Passwort eingeben. Welche Vorteile die Zahlungslösung von heidelpay hier bietet, erläutert das Zahlungsinstitut  im Rahmen eines persönlichen Gesprächs auf der Internet World.

Noch einfacher bezahlen dank Stammkundenfunktion
Die Zahlungslösung von heidelpay umfasst auch eine besonders komfortable Stammkundenfunktion: Die Bezahldaten registrierter Kunden sind unter Beachtung aktuellster Sicherheitsanforderungen hinterlegt, sodass Konsumenten im Onlineshop ganz bequem bezahlen können – ohne die erneute lästige Eingabe von Daten wie bspw. der 16-stelligen Kreditkartennummer. Ein weiterer Vorteil: Dank der heidelpay Zahlungsgarantie sind neben Transaktionen per Rechnungskauf und Lastschrift nun auch Kreditkartenzahlungen gesichert. Damit sind Shopbetreiber vor Zahlungsausfällen jederzeit geschützt.

MaSi betrifft insbesondere Kreditkartenzahlungen
Von der seit November 2015 in Deutschland gültigen MaSi-Regelung sind – bezogen auf die gängigen Bezahlverfahren – insbesondere Zahlungen per Kreditkarte betroffen, da Zahlungsmittel wie Sofortüberweisung üblicherweise bereits zwei Identifizierungsmerkmale (Kontodaten und Passwort/Pin/Tan) erfordern. Das in Deutschland übliche Lastschriftverfahren ohne E-Mandat hat die BaFin von den MaSi-Richtlinien ausgenommen. Weitere Informationen zu MaSi gibt es unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2015/rs_1504_ba_MA_Internetzahlungen.html.

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