Unternehmen als Gläubiger im Insolvenzverfahren: Was es bedeutet

Unternehmen, die zu Insolvenzgläubigern geworden sind, benötigen gegebenenfalls umfassende Beratung, um ihre Interessen und Rechte zu wahren. Auf sie kommen zahlreiche Fragestellungen zu.

Gerät ein Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist das nicht nur für den Betrieb, den/die Eigentümer und Mitarbeiter ein Problem. Auch die Geschäftspartner und finanzierenden Banken spüren die Verwerfungen: Lieferungen und Dienstleistungen werden nicht mehr wie üblich angefordert, Rechnungen bleiben für längere Zeit oder dauerhaft offen, und Verbindlichkeiten werden nicht mehr zuverlässig bedient. Es kann immer wieder zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die sich negativ auf die betriebswirtschaftliche (und vielleicht auch strategische) Planung auswirken.

Das kann Unternehmen natürlich in Bedrängnis bringen. Sie erfahren dadurch nicht nur einen Einbruch in ihrer eigenen Liquiditäts- und Ertragsplanung, sondern finden sich möglicherweise in der Folge auch in der Rolle des Gläubigers wieder. Nämlich dann, wenn der Partner von der Insolvenz bedroht ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann kommen auf ein Unternehmen zahlreiche Fragestellungen zu. Sie reichen von der kurzfristigen eigenen Sanierung, um die entstandenen Lücken in der Liquidität aufgrund der Ausfälle zu decken, bis hin zu den Rechten und Pflichten des Gläubigers im Insolvenzverfahren. Das ist eine völlig neue Situation für die meisten Unternehmen und kaum ohne externe Hilfe zu bewältigen.

Warum das so ist? Schließlich könnten Insolvenzgläubiger nach der Verfahrenseröffnung ihre Forderung nur noch im Insolvenzverfahren verfolgen. Die Forderung müsse beim Insolvenzverwalter angemeldet und nachgewiesen werden. Dann kommt es darauf an, das Verfahren genau zu beobachten und die Abläufe zu verstehen. Immerhin sollen die eigenen Forderungen bestmöglich befriedigt werden, wie es der Gesetzgeber vorgibt.

Spezialisierte Berater übernehmen für Unternehmen beispielsweise deren Aufgaben im Gläubigerausschuss, um die Arbeit des Insolvenzverwalters beziehungsweise besonders des Sanierungsberaters im sogenannten Eigenverwaltungsverfahren zu begleiten. Gerade dabei lasse sich – entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers – hin und wieder beobachten, dass nicht die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Fokus stehe, sondern die Eigenverwaltung von anderen Interessen getrieben werde. Mit individueller Beratung kann aber im Sinne der Gesamtheit der Gläubiger sichergestellt, dass die Lösungen des Verfahrens wirklich zielführend für die Gläubiger sind.

Dabei spielt auch ein weiterer Aspekt eine wichtige Rolle – denn was passiert, wenn der größte Kunde plötzlich ausfällt und die kalkulierten Umsätze eines ganzen Jahres dadurch verloren gehen. Das kann schnell zu einem Rückgang von 15, 20 oder mehr Prozent führen, während die Kosten sich freilich kaum von jetzt auf gleich reduzieren lassen. Daher kann es durchaus Sinn ergeben, im Zuge der Insolvenz eines wichtigen Kunden gleich die eigenen Strukturen überprüfen zu lassen, um keine böse Überraschung zu erleben. Vorsicht ist das Gebot der Stunde für strategisch denkende Unternehmer.

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